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1320. Juli 20. Ottmachau.

Heinrich, Bischof von Breslau, urkundet, dass Herzog Nikolaus und Johann Seckelin ein Hospital und eine Kapelle gegründet, das Patronatsrecht und alle Gewalt dem Propste Johann vom heil. Grabe zu Neisse übertragen, ausserdem ein Haus zur Priesterwohnung und 1/2 Hufe zwischen dem Hospital und Zadel geschenkt haben (s. o. 1319 o. T., Reg. 3879). Ferner genehmigt er, dass ausser jener halben Hufe 20 Mk. jährl. Zins von den Fundatoren zum Zwecke der Seelsorge und der geistlichen Pflege der Hospitaliten für die Priester geschenkt weiden. Bei Vermächtnissen an das Hospital erhalten die Priester die Hälfte. Die Vorsteher sollen täglich 4 Quart Frankensteiner Bier und 2 Brote haben, die Hospitaliten wöchentlich 1 Quart Dünnbier und 1 Brot, sonntäglich 1 Brot auf Rechnung der ebenfalls von Johann Secklin dem Hospital letztwillig vermachten Mühle erhalten. Dafür soll einer der Hospitalgeistlichen für den Fürsten Nicolaus und seinen Nachfolger jederzeit auf Verlangen Messe lesen. Schliesslich verleiht der Bischof dem Hospital, der Kapelle und der Propstei die Rechte geistlicher Lehen.

O. Z.


Diese Urkunde, jetzt zusammengestellt aus einer Inhaltswiedergabe im Bresl. Staatsarch. C 20 und aus Kopietz, Kirchengeschichte von Münsterberg-Frankenstein (1885) S. 20/21, befand sich in einer Vidimation des Bischofs Wenzel von Breslau vom 4. Mai 1415 bis zum grossen Brande von 1858 im Frankensteiner Rathsarchiv, ist aber eine Fälschung, denn Bischof Heinrich war bereits am 23. September 1319 gestorben, und der Fundator Herzog Nikolaus war damals höchstens 2 Jahr alt.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 18, 1898; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1316 - 1326. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.